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Forschungszulage für Unternehmen

Steuerliche Forschungsförderung im Praxistest: Es lohnt sich!

Seit Januar 2020 ist die steuerliche Forschungsförderung von Unternehmen ein Rechtsanspruch. Im Konsortium mit zwei Partnern verantwortet das VDI TZ die Umsetzung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). In kurzen Interviews berichten Geschäftsführer*innen von ihren Erfahrungen mit der Forschungszulage.  

Egal ob Biotech-Unternehmen aus Bayern, Drahthersteller aus Thüringen oder Medizin-Start-up aus Berlin – sie alle nutzen die steuerliche Forschungsförderung. Und sie sind hochzufrieden mit dem Antragsverfahren der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die Unternehmen schätzen das leicht verständliche, digitale Antragsverfahren. Sie empfinden die Antragsbearbeitung als schnell und nachvollziehbar.  

BSFZ: Forschungszulage nach Projektbeginn möglich 

Besonders positiv bewerten die Unternehmen, dass die Forschungszulage auch während oder nach Projektbeginn beantragt werden kann und natürlich die Unterstützung selbst: „Die Forschungszulage hilft uns hier. Wenn ich weiß, dass ich Unterstützung bekomme, bin ich schneller bereit, auch mal etwas auszuprobieren“, sagt Ute Poerschke, Geschäftsführerin der ELSCHUKOM GmbH im Gespräch mit dem BSFZ im Rahmen von „Drei Antworten von …“. 

Das familiengeführte Unternehmen aus Thüringen stellt Feinstdraht her. Frau Poerschke schätzt vor allem, dass ihr die steuerliche Forschungsförderung erlaubt, flexibel und nach eigenem Bedürfnis zu forschen und zu entwickeln.  

Förderung auch für Unternehmen, die sich gerade etablieren 

Dr. Thaddäus Hocotz, Geschäftsführer des Berliner Medizin-Start-ups Canostix GmbH, benennt einen weiteren Vorteil: „Gerade uns als Start-up hilft die Forschungszulage, Projekte zu realisieren und die Ergebnisse als Produkt an den Markt zu bringen.“ Denn die Forschungszulage können auch Unternehmen außerhalb der Gewinnzone nutzen. Sie ist eine attraktive Unterstützung für all jene, die sich gerade am Markt etablieren.  

Auf der BSFZ-Website berichten weitere Unternehmen über ihre Erfahrungen mit der Zulage und dem Antragsverfahren.  

BSFZ: eine große Aufgabe für das VDI Technologiezentrum 

Zum Hintergrund: Unter Federführung der VDI Technologiezentrum (VDI TZ) GmbH hat die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein Onlineportal eingerichtet. Interessierte Unternehmen können ihren Antrag dort vollständig digital bearbeiten und einreichen. Die Prüfenden der BSFZ bewerten die Anträge in einem eigens entwickelten Verwaltungs- und Datenbanksystem. Im Vier-Augen-Prinzip begründen sie nachvollziehbar, ob es sich um Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes handelt.  

Das Konsortium aus VDI TZ, AiF GmbH und DLR PT verantwortet gemeinsam die Umsetzung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Die BSFZ prüft auf Basis des Antrags, ob die Unternehmen im jeweiligen Vorhaben tatsächlich forschen und entwickeln. Mit einem positiven Bescheid können Unternehmen einen Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt stellen.  

Im Rahmen ihrer Tätigkeit gewährleistet die BSFZ nicht nur ein nutzerfreundliches Antragsverfahren, sondern auch eine kompetente und sachgerechte Prüfung der Anträge durch Prüfende mit ausgewiesener Expertise.

 

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