How-to: Finanzielle Förderung von F&E
Mit einer neuen Video-Reihe informiert die Bescheinigungsstelle Forschungszulage über die Möglichkeiten und Vorteile der steuerlichen Forschungszulage, mit der sich Unternehmen ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung einfach finanziell fördern lassen können.
Die einzige Konstante ist der Wandel – dieser Grundsatz gilt gerade für Unternehmen. Denn durch neue Technologien und Trends, aber auch veränderte Kundenansprüche ist ihr Umfeld im ständigen Wandel. Sie sind daher gut beraten, den Bereich der Forschung und Entwicklung nicht zu vernachlässigen, um den eigenen Erfolg auch in Zukunft sicherzustellen.
Doch während große Unternehmen teilweise ganze Abteilungen eingerichtet haben, die sich allein der Forschung und Entwicklung widmen, stehen gerade kleinere und mittlere Unternehmen personell und finanziell bei der Umsetzung solcher Vorhaben vor großen Hürden. Um gerade sie zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2020 für Unternehmen einen Rechtsanspruch auf steuerliche Forschungsförderung verankert. Damit können sich Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland bei eigenbetrieblicher Forschung und Entwicklung 25 Prozent der anfallenden Personalkosten (bis zu einer Million Euro) steuerlich fördern lassen.
Antragsprozess schnell erklärt
Wie genau dies funktioniert, können Unternehmen seit kurzem anhand von neun Erklärvideos auf der Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erfahren. In den jeweils 5-minütigen Videos erklären Expert*innen der Bescheinigungsstelle kurz und verständlich die Voraussetzungen und Zugänge zur Förderung sowie die einzelnen Aspekte des Antragsprozesses. Mit diesem neuen Zusatzangebot sollen noch mehr Unternehmen über die Möglichkeiten und Vorteile der steuerlichen Forschungsförderung aufgeklärt werden.
In Zukunft sind weitere Videos geplant, die Antragssteller*innen hilfreiche Tipps geben, wie sie ihren Antrag bei der BSFZ besonders gut beschreiben und damit ihre Erfolgsaussichten auf Förderung steigern.
Professionelles Medienstudio
Aufgezeichnet und produziert wurden die Videos im Düsseldorfer Medienstudio des VDI Technologiezentrums. Das Studio verfügt über neuestes technisches Know-how und Equipment wie 4K-Kameratechnik und Greenscreen und wird vom VDI TZ für vielfältige digitale und hybride Events eingesetzt. Neben dem Standort in Düsseldorf verfügt das VDI TZ am Standort Berlin ebenfalls über ein für virtuelle Veranstaltungsformate ausgelegtes Medienstudio.
Hintergrund
Das VDI Technologiezentrum führt seit 2020 das Konsortium mit AiF Projekt GmbH sowie DLR Projektträger zur Umsetzung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Die BSFZ gewährleistet nicht nur ein nutzerfreundliches Antragsverfahren, sondern auch eine kompetente und sachgerechte Prüfung der Anträge durch Prüfende mit ausgewiesener Expertise. Grundlage für die Arbeit der BSFZ ist das im Januar 2020 in Kraft getretene „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ (kurz: Forschungszulagengesetz – FZulG).