Weiterbildung im Beruf: Plattform Industrie 4.0 setzt wichtige Impulse
Der digitale Wandel stellt Unternehmen vor Herausforderungen, die nur zu bewältigen sind, wenn eine kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten im Unternehmen vorgesehen ist und auf stabilem Fundament steht. Die beiden Arbeitsgruppen der Plattform Industrie 4.0 „Arbeit, Aus- und Weiterbildung“ sowie „Rechtliche Rahmenbedingungen“ geben in einem neuen Impulspapier einen Überblick über den Rechtsrahmen für Weiterbildungsmaßnahmen in der digitalisierten Arbeitswelt. Ob der bestehende Rahmen ausreicht und welche Beispiele es für eine besonders gelungene Gestaltung durch Beschäftigte und Arbeitgebende gibt, untersucht die kostenlose Online-Publikation.
Deutschland steht am Beginn weitreichender Transformationen, um den digitalen Wandel zu meistern und dabei resilient und wettbewerbsfähig zu bleiben. Folglich ändern sich auch die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Beschäftigte und Führungskräfte, was ein lebensbegleitendes Lernen unerlässlich macht – eine Herausforderung, der sich Unternehmen strategisch stellen müssen.
Aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet das neue Impulspapier der Plattform Industrie 4.0 „Weiterbildung im Beruf: Eine Herausforderung in der digitalisierten Arbeitswelt“ daher das geltende Recht für berufliche Weiterbildung und -qualifizierung im Kontext der Digitalisierung. Die Autorinnen und Autoren der Arbeitsgruppen „Arbeit, Aus- und Weiterbildung“ sowie „Rechtliche Rahmenbedingungen“ präsentieren darin konkrete Lösungsansätze.
Vier Kernthemen
1. Weiterbildung – Anspruch und/oder Pflicht?
Ein Anspruch und/oder eine Pflicht zur Weiterbildung am Arbeitsplatz sollte statt gesetzlich verankert durch arbeits- bzw. tarifvertragliche Vereinbarungen gestaltet werden.
2. Betriebliche Mitbestimmung
Im Diskurs zwischen Arbeitgebenden und Betriebsräten über die Gestaltung des Bildungsbedarfs wird eine individuelle und fokussierte Betrachtung empfohlen – im Gegensatz zu Pauschalansätzen. Sollte das Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten erweitert werden und z. B. die Initiative von Maßnahmen abdecken, kann eine staatliche Förderung sinnvoll sein.
3. Staatlicher Auftrag und/oder private Initiative
Bei betrieblich notwendigen Weiterbildungen, die den Interessen von Arbeitgebenden dienen, erscheinen Freistellungen mit Entgeltanspruch gerechtfertigt. Ohne betriebliche Notwendigkeit, aber im Hinblick auf die Gestaltung des digitalen Wandels, kann verstärkte Förderung durch staatliche Leistungen gerechtfertigt sein.
4. Aufgabe der Sozialpartner
Auch wenn die Tarifvertragsparteien den Anspruch auf Weiterbildung und die Kostenfrage gut regeln, wird Tarifbindung in einzelnen Branchen zunehmend vermieden. Durch ihre große Branchennähe sind Sozialpartner besonders prädestiniert, geeignete Fortbildungssysteme zu entwickeln.
Impulse zur Weiterbildungsdebatte und Best-Practice
Als gutes Umsetzungsbeispiel aus den Unternehmen nennen die Autorinnen und Autoren die Paritätische Bildungskommission bei Merck KGaA, die aus Mitgliedern des Betriebsrats und des Unternehmens besteht und die strategische Ausgestaltung von Bildungsmaßnamen vereinbart. Bei Merck KGaA stehen den Beschäftigten auch Mentorinnen und Mentoren für eine niedrigschwellige individuelle Beratung zur Verfügung, um passgenaue Weiterbildungsmaßnahmen zu finden und an den Personalbereich im Unternehmen heranzutragen.
Das Impulspapier der beiden AGs der Plattform Industrie 4.0 leistet einen wichtigen Beitrag zur Debatte, ob der gesetzliche Rahmen für Weiterbildungsaktivitäten in Deutschland angepasst werden sollte und ob es eine unbürokratische Unterstützung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen gibt, um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu ermöglichen. Das vollständige Impulspapier finden Sie hier zum Download.
Die Rolle des VDI TZ in der Plattform Industrie 4.0
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Plattform Industrie 4.0 gestaltet die digitale Transformation in der Produktion in Deutschland. Gemeinsam mit der ifok GmbH betreibt das VDI Technologiezentrum (VDI TZ) die Geschäftsstelle der Plattform und organisiert sowie koordiniert deren Aktivitäten.
Die Plattform ist dabei in sechs Arbeitsgruppen strukturiert, die sich jeweils auf Schlüsselthemen der Industrie 4.0 fokussieren. VDI TZ unterstützt die Arbeitsgruppen inhaltlich wie organisatorisch, treibt ihre Vernetzung mit weiteren Akteuren voran und macht ihre Ergebnisse sichtbar. Nähere Informationen zu den Arbeitsgruppen finden Sie hier.