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Neue Förderbekanntmachung

Neue Therapieoptionen durch innovative Medizintechnik

Eine neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll dazu beitragen, die Patientenversorgung durch Therapien auf Basis innovativer Medizinprodukte zu verbessern. Bei zwei Infoveranstaltungen am 06. und 31. Juli können sich Interessiderte informieren und beraten lassen.

In der Gesundheitsversorgung nimmt die Therapie eine ganz entscheidende Rolle ein. Schließlich zielt sie nicht nur darauf ab, das Leiden optimal zu versorgen, sondern auch darauf, die Heilung zu beschleunigen und zukünftige Einschränkungen zu reduzieren. Gerade hier können Innovationen daher großen Nutzen für das Wohl von Patient*innen erzielen. 

Ausgehend davon hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine neues Förderrichtlinierprogramm auf den Weg gebracht, um die Forschung und Entwicklung von neuen und möglichst schonenden Therapieverfahren mit Medizinprodukten zu unterstützen. 

Was wird gefördert? 

Gefördert werden industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Form von Verbundprojekten, die auf neue, marktfähige medizintechnische Therapielösungen abzielen. Die Projekte sollten dabei einen belegbaren medizinischen Bedarf adressieren und die therapeutische Versorgung erheblich voranbringen. 

Fokus der Förderung sind dabei die Themenfelder:  

  • Ersatz von Pharmazeutika: Die Reduzierung des Einsatzes von Pharmazeutika durch Eingriffe oder ein Medizinprodukt. 

  • Schonende Interventionen: Etwa durch weniger Verletzungen durch medizinische Eingriffe oder verkürzte Operationszeiten. 

  • Ersatz von Operationen: Etwa durch perkutane Verfahren, welche „durch die Haut” wirken. 

  • Neuartige Therapieverfahren: Neue Ansätze oder Methoden, die eine verbesserte Therapie ermöglichen. 

Hierbei ist zu beachten, dass die Themenfelder beispielhaft zu sehen sind und auch andere Projekte infrage kommen, sofern sie einen bedeutenden Beitrag zu einem neuen oder schonenden Therapieverfahren leisten. Neben wissenschaftlich-technologischen Fragestellungen kommen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien gefördert werden.  

Von der Förderung explizit ausgeschlossen sind reine Softwarelösungen sowie die Entwicklung von Apps (digitale Medizinprodukte). Aspekte der Versorgungskette über die Therapie hinaus können zwar beteiligt, sollten aber nicht zentrale Projektinhalte sein. Ebenfalls nicht berücksichtig werden klinische Prüfungen im Rahmen der klinischen Bewertung.  

Wer kann eine Förderung beantragen? 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und Forschungseinrichtungen. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Forschungseinrichtungen, welche von Bund oder Bundesländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. 

Bewerben können sich lediglich Verbundprojekte, in denen mehrere unabhängige Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Klinik zusammenarbeiten. Einzelvorhaben sollen nicht gefördert werden. 

Einreichungsfrist 

Frist für die Einreichung von Projektskizzen (erste Verfahrensstufe) ist der 31. August 2023. 

Infoveranstaltungen

Am 06. und 31. Juli finden vormittags zwei Infoveranstaltungen statt, bei der die Förderrichtlinie vorgestellt wird. Eine Teilnahme kann sowohl vor Ort in den Räumlichkeiten des VDI Technologiezentrums in Berlin-Schöneberg als auch digital erfolgen. Im Anschluss an die Veranstaltung können interessierte sich individuell beraten lassen.

Zur Anmeldung für die Infoveranstaltungen

Weitere Informationen

Zur Förderbekanntmachung

Über die Rolle des VDI Technologiezentrums 

Das VDI Technologiezentrum ist im Gesundheitsbereich als Projektträger des Fachprogramms Medizintechnik des BMBF aktiv, aus dessen Zielen sich die neue Förderung ableitet. Insbesondere soll dabei Innovationen aus Forschung und Entwicklung ein beschleunigter Transfer in die Gesundheitsversorgung ermöglicht werden. 

 

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