Klinische Validierung innovativer medizintechnischer Lösungen
Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Medizintechnik-Mittelstand bei der klinischen Validierung medizintechnischer Lösungen. Das VDI TZ ist als Projektträger mit der Umsetzung der Fördermaßnahme betraut.
Im Bereich der Medizintechnik spielen gesetzliche Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, innovative Ideen in die medizinische Versorgung zu bringen. In den letzten Jahren haben sich diese Vorschriften stark verändert und legen nun besonderen Wert auf die klinische Entwicklung und Überprüfung neuer medizintechnischer Lösungen. Das bedeutet, dass während des gesamten Entwicklungsprozesses klinische Daten gesammelt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund will das BMBF kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der klinischen Validierung medizintechnischer Innovationen durch eine neue Förderrichtlinie unterstützen. Zudem soll der Aufbau wichtiger Fachkenntnisse innerhalb der Unternehmen gefördert werden. Ziel ist es, einen zügigen Transfer von innovativen Lösungen in die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und das späte Ausfallrisiko für Investitionen in Forschung und Entwicklung zu senken.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben von KMU in Vorbereitung auf sowie zur Durchführung von klinischen Validierungen innovativer medizintechnischer Lösungen. Dabei wird auch die hierfür erforderliche Innovationsberatung und -unterstützung einbezogen. Die innovativen medizintechnischen Lösungen müssen einen ungedeckten medizinischen Versorgungsbedarf adressieren und signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung erwarten lassen.
Medizintechnische Lösungen gemäß der Förderrichtlinie sind Versorgungslösungen, die ein Medizinprodukt oder ein In-vitro-Diagnostikum als zentrales Element beinhalten.
Die Förderrichtlinie gliedert sich in zwei Module:
- In der Konzeptions- und Planungsphase (Modul 1) stehen eine Potenzialanalyse in Bezug auf die klinische Prüfung sowie die Etablierung relevanter Qualifikationen im KMU hinsichtlich der klinischen Validierung im Vordergrund.
- Bei positiver Potenzialanalyse schließt sich die Förderung der Umsetzungsphase (Modul 2) an. KMU, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können direkt eine Förderung für Modul 2 beantragen
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen
Einreichungsfrist
Eine Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich, Fristen für Begutachtungsrunden enden jeweils am 15. Januar, 15. Mai und 15. September.
Vollständige Förderbekanntmachung
Die Rolle des VDI Technologiezentrums
Das VDI TZ ist vom BMBF mit der Projektträgerschaft „Medizintechnik“ und der Umsetzung des Fachprogramms Medizintechnik betraut, aus dessen Zielen sich die neue Förderung ableitet. Mit dem Fachprogrammes verfolgt das BMBF das Ziel, die Patientenversorgung zu verbessern, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems auszubauen sowie die Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland zu stärken.