Forschungszulagengesetz sichert Förderung von Forschung und Entwicklung
Seit dem 1.1.2020 haben Unternehmen in Deutschland das Recht auf steuerliche Begünstigung ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE). Die Beantragung dieser Forschungszulage ist einfach und unbürokratisch.
Dr. Andreas Hoffknecht, Leiter der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), über das Forschungszulagengesetz: „Die Forschungsförderung möchte in erster Linie einen Hebel setzen, um gerade den Mittelstand zu motivieren, innovativer zu sein“. Das spiegelt sich auch in der Ausgestaltung der Maßnahme, denn gefördert wird unabhängig von Branche oder Thema – ausschlaggebend ist, dass geforscht oder entwickelt wird.
Wie Unternehmen die Forschungszulage beantragen können und wie das VDI Technologiezentrum im Konsortium mit dem DLR Projektträger und AiF Projekt GmbH dabei unterstützt, erklärt Andreas Hoffknecht im Gespräch mit Sarah Janczura und Marco Dadomo in der neuen Podcast-Folge von „Technik aufs Ohr“.
Mehr Informationen zur Bescheinigungsstelle Forschungszulage und alles rund um die Beantragung der Forschungszulage finden Unternehmen auf der Website der BSFZ und in unserem Webinar Förderung von Forschung und Entwicklung durch die steuerliche Forschungszulage.