Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage nimmt ihre Arbeit auf
Wir freuen uns über den Zuschlag für die Einrichtung und den Betrieb der Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in deutschen Unternehmen.
Zum 15. Juli 2020 hat das Konsortium, bestehend aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AiF Projekt GmbH und dem DLR PT, den Zuschlag für die Einrichtung und den Betrieb der Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Vorhaben in deutschen Unternehmen erhalten. Ab sofort nimmt die BSFZ ihre Arbeit auf.
Als Bescheinigungsstelle ist es unsere Aufgabe, Anträge auf die Förderfähigkeit von FuE-Projekten im Sinne des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) zu prüfen, zu bearbeiten und Unternehmen die Bescheinigungen auszustellen, dass es sich um #FuE im Sinne des Gesetzes handelt.
Dies setzen wir im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gemeinsam mit unseren Konsortialpartnern AiF und DLR PT um und stellen als Konsortialführer die Projektleitung.
Sascha Hermann, Geschäftsführer des VDI Technologiezentrums: „Wir freuen uns, dass wir die seit langem geforderte und geplante steuerliche Forschungsförderung umsetzen dürfen. Unser Konsortium aus erfahrenen und begeisterten Akteuren der Forschungsförderung hat die besten Voraussetzungen dafür. Für das VDI Technologiezentrum bedeutet das natürlich eine große neue Aufgabe, aber vor allem auch eine einzigartige Ergänzung unseres Leistungsspektrums als Innovationsdienstleister."
Weitere Informationen finden Sie unter www.bescheinigung-forschungszulage.de.
Zum Hintergrund
Am 1. Januar 2020 ist in Deutschland das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ (kurz: Forschungszulagengesetz – FZulG) in Kraft getreten. Damit erhalten Unternehmen die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Anspruch zu nehmen. Förderfähig sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung sowie der experimentellen Entwicklung. Voraussetzung der Inanspruchnahme der Forschungszulage ist im ersten Schritt eine Bescheinigung, die bestätigt, dass es sich bei dem Vorhaben um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes handelt. Mit dieser Bescheinigung, einem Grundlagenbescheid für die Finanzverwaltung, können die Unternehmen im zweiten Schritt beim zuständigen Finanzamt die Forschungszulage beantragen.