Ein Jahr Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Vor einem Jahr haben wir den Zuschlag für die Einrichtung und den Betrieb der Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsunterhaben deutscher Unternehmen gewonnen.
Zum 15. Juli 2020 hat das Konsortium, bestehend aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AiF Projekt GmbH und dem Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. -DLR Projektträger, den Zuschlag für die Einrichtung und den Betrieb der Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Vorhaben in deutschen Unternehmen erhalten. Am 17. September hat die Bescheinigungsstelle Forschungszulage offiziell ihre Arbeit aufgenommen.
Sascha Hermann, Geschäftsführer des VDI Technologiezentrums: „Vor einem Jahr haben wir die Aufgabe bekommen, die Bescheinigungsstelle für die neue und lange geforderte Forschungszulage einzurichten und zu betreiben. Wir sind stolz darauf, seit Beginn des Jahres ein in dieser Form deutschlandweit einmaliges Antragsverfahren anzubieten.“
Die Aufgabe der Bescheinigungsstelle ist es, Anträge auf die Förderfähigkeit von FuE-Projekten im Sinne des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) zu prüfen, zu bearbeiten und Unternehmen die Bescheinigungen auszustellen, dass es sich um FuE im Sinne des Gesetzes handelt. Das Antragsverfahren ist volldigital, unbürokratisch und kostenlos. Durch das praxisnahe Verfahren wird eine schnelle Bearbeitung ermöglicht, damit ist es ideal für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gemeinsam mit unseren Konsortialpartnern AiF und DLR PT, die VDI Technologiezentrum GmbH stellt als Konsortialführer die Projektleitung.
Spannende Informationsmaterialien gibt es auf der Website www.bescheinigung-forschungszulage.de. Hier finden interessierte die Termine zu den digitalen Info-Veranstaltungen sowie einen Info-Film und Info-Flyer.
Zum Hintergrund
Am 1. Januar 2020 ist in Deutschland das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ (kurz: Forschungszulagengesetz – FZulG) in Kraft getreten. Damit erhalten Unternehmen die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Anspruch zu nehmen. Förderfähig sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung sowie der experimentellen Entwicklung. Voraussetzung der Inanspruchnahme der Forschungszulage ist im ersten Schritt eine Bescheinigung, die bestätigt, dass es sich bei dem Vorhaben um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes handelt. Mit dieser Bescheinigung, einem Grundlagenbescheid für die Finanzverwaltung, können die Unternehmen im zweiten Schritt beim zuständigen Finanzamt die Forschungszulage beantragen.