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VDI TZ-Service: Formulare und Dokumente zum Download

Die Forschungsförderung ist unsere wichtigste Aufgabe. Um unsere öffentlichen Auftraggeber optimal zu unterstützen, bieten wir auch Fördermittelempfängern und Fachcommunities den bestmöglichen Service. Alle wichtigen Formulare und Dokumente finden Sie hier.

Dabei ist zu beachten, dass einzelne Musterdokumente und Hilfen spezifisch an die Anforderungen einer Förderbekanntmachung jeweils angepasst werden. Daher werden diese Dokumente in verbindlicher Form nur auf der Fachwebsite des jeweiligen Förderschwerpunktes angeboten oder können bei den in der Förderbekanntmachung genannten Ansprechpersonen direkt angefordert werden.

Als Innovationsagentur für Forschungsförderung unterstützen wir vom VDI TZ Fördermittelempfänger und Fachcommunitys, etwa Unternehmen und Hochschulen. Wir haben alle Prozesse ab der Antragstellung optimiert, um den bestmöglichen Service zu bieten. Unser Anspruch ist, heute und in Zukunft auch hier führend zu sein. Zu unserem Service-Anspruch zählen moderne, benutzerfreundliche Formulare.

Dokumente und Formulare zum Download

In unserem Download-Bereich finden Sie wichtige Dokumente und Formulare zur Antragstellung und Abwicklung von Förderprojekten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bescheinigungen gemäß Forschungszulagengesetz

Zudem betreiben wir mit der AIF Projekt GmbH und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Hier geht es um die Steuerliche Forschungsförderung gemäß Forschungszulagengesetz (FZulG). Diese schafft Anreize für Unternehmen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Wir prüfen, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist und stellen im Falle eines positiven Bescheids eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit dieser beantragen die Unternehmen die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt.

Laura Koormann
Ansprechperson

Laura Koormann

Fördermittelmanagement

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Checklisten zum Download.

Skizzenphase

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Antragsverfahren, deren Einsatz in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt wird: das einstufige und das zweistufe Verfahren.

Beim einstufigen Verfahren wird der rechtsverbindliche Vollantrag direkt eingereicht und hinsichtlich seiner Bewilligungsfähigkeit bewertet.

Beim zweistufigen Verfahren wird zunächst eine Skizze (Kurzdarstellung der Projektidee) zu der jeweiligen Bekanntmachung eingereicht und von einer unabhängigen Jury begutachtet. Sofern diese Bewertung positiv ausfällt, folgt eine Benachrichtigung in Form einer Förderempfehlung, gegebenenfalls mit zu erfüllenden Auflagen. Erst danach darf ein Konsortium rechtsverbindliche Vollanträge einreichen.

Musterskizzen und Hilfen zur Kostenabschätzung müssen oftmals spezifisch für die ausgeschriebenen Anforderungen einer Förderbekanntmachung ausgelegt und angepasst werden. Daher werden diese Dokumente in verbindlicher Form nur auf der jeweiligen Fachwebsite des Förderschwerpunktes angeboten oder können bei den in der Förderbekanntmachung genannten Ansprechpersonen angefordert werden.

Antragsphase

Hier finden Sie Informationen und Unterlagen für die verbindliche Antragstellung für BMBF-Projekte, einerseits für Unternehmen (in der Regel AZK mit NKBF) und andererseits für Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen (in der Regel AZA(P) mit NABF).


Muster für Teilvorhabens- und Gesamtverbundbeschreibungen sowohl bei einer Zuwendung auf Kostenbasis als auch bei einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden oftmals spezifisch für die ausgeschriebenen Anforderungen einer Förderbekanntmachung ausgelegt und angepasst. Daher werden diese Dokumente in verbindlicher Form nur auf der jeweiligen Fachwebsite des Förderschwerpunktes angeboten oder können bei den in der Förderbekanntmachung genannten Ansprechpartnern angefordert werden.

Antrag auf Zuwendung auf Kostenbasis

Bei der Erstellung eines Antrags auf Kostenbasis sind die geltenden NKBF und Richtlinien AZK zu beachten.

 

Bonität und KMU-Status

Im Zuge der Beantragung einer Förderung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird in der Regel deren Bonität überprüft. Großunternehmen sind hiervon ausgenommen. Soll ein KMU-Bonus beantragt werden, so muss der KMU-Status des Unternehmens geprüft werden. Weitere Informationen zu Bonität und KMU-Status:

Jeder Antragsteller, der einen Eigenanteil zur Projektfinanzierung erbringen muss, also eine Förderquote von weniger als 100 % erhält, muss zunächst die entsprechende Bonität sicherstellen und nachweisen. Hierzu müssen dem Projektträger in der Regel die Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre, ein Handelsregisterauszug und eine Bankauskunft zur Verfügung gestellt werden. Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich; Details klären Sie am besten mit Ihrer Ansprechperson beim Projektträger.

Für Großunternehmen kann eine Bonitätsprüfung in der Regel entfallen.

Im Rahmen der Bonitätsprüfung werden unter anderem folgende Richtfragen geklärt:

  • Unternehmen sollen ihre Gründung abgeschlossen haben und müssen in der Lage sein, den für das Projekt erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufzubringen.
  • Die nach Abzug des Personals für das FuE-Vorhaben verbleibende Personalkapazität, einschließlich der Geschäftsführung, muss den weiteren Geschäftsgang im Unternehmen sicherstellen können.
  • Der Umsatz eines Unternehmens steht in einem angemessenen Verhältnis zur beantragten Zuwendung.
  • Der Antragsteller darf nicht erst durch die Wahl der pauschalierten Abrechnung in die Lage versetzt werden, den Eigenanteil zu erwirtschaften. 

Hinweis: Es existiert ein allgemeines Förderverbot für s. g. „Unternehmen in Schwierigkeiten“.
„Die EU-Kommission geht davon aus, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien handelt, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird, wenn der Staat nicht eingreift.“
Artikel 2 Absatz 18 Buchstaben a bis e der AGVO

In zweifelhaften Fällen wird dem Unternehmen zur Klärung eine entsprechende Selbsterklärung nebst Merkblatt zur Verfügung gestellt.

Betroffene Unternehmen können nicht gefördert werden.

KMU-Bonus:

Sollten Sie als Antragssteller einen KMU-Bonus beantragen wollen, müssen Sie diesen Bonus zum einen im AZK-Formular in der Förderquote berücksichtigen. Zum anderen müssen Sie den entsprechenden Vordruck (Selbsterklärung zum KMU-Status) ausfüllen und im Original beim Projektträger vorlegen.

Für die Bewertung des KMU-Status ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. der EU L 124/36 vom 20.05.2003) heranzuziehen.

Antrag Zuwendung auf Ausgabenbasis

Hochschulen, Forschungsinstitutionen und sonstige Antragsteller, die keine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind, rechnen die Förderung auf Ausgabenbasis ab. Hier finden Sie die notwendigen Dokumente und Formulare.

Antragsphase BMWK-Projekte

Die Bewertung und Bearbeitung von Anträgen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entscheidet sich unwesentlich von denen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bei Bedarf nach spezifischen Vordrucken und Bestimmungen verweisen wir Sie gerne auf den Formularschrank des BMWK.

Formularschrank BMWK

Projektphase

Nachfolgend stellen wir Ihnen Dokumente und Formulare für ein effizientes Monitoring des Projektverlaufs zur Verfügung. Diese unterstützen Sie bei der administrativen Abwicklung Ihres Projektes.

Zwischenberichte senden Sie bitte bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach vditz_foerderprojekte_zwischennachweise@vdi.de. Bitte geben Sie Ihr Förderkennzeichen an.

Projektabschluss

Nach Abschluss des Projektes ist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen. Sie erhalten hierzu von uns ein entsprechendes Anforderungsschreiben.

Schlussbericht

Der Schlussbericht wird ohne den vertraulichen Teil an die Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB) und an die BMBF-Bibliothek geschickt. 

Per Post an die Technische Informationsbibliothek (TIB):

Technische Informationsbibliothek (TIB)
Welfengarten 1 B
30167 Hannover

Weitere Informationen finden Sie hier

Per Post an die Bibliothek des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):

BMBF Bibliothek Forschung und Technologie
Heinemannstraße 2
53175 Bonn